85 dB(A): Ab hier gehört der Gehörschutz in die Ohren
Die Suva nennt für die Werkstatt eine klare Regel. Technische Massnahmen haben aber immer Vorrang.
Rund 200'000 Menschen in der Schweiz sind laut Suva bei der Arbeit Lärm über dem Grenzwert von 85 dB(A) ausgesetzt. Hörschäden durch Lärm sind nicht heilbar. Sie beginnen oft in jungen Jahren und fallen meist erst im Alter auf.
Die Praxisregel lautet: Ab einem Pegel von Leq 85 dB(A) wird Gehörschutz getragen, auch bei Umgebungslärm und auch bei kurzer Belastung.
Zuerst kommt aber die Technik. Ersetze Einlochdüsen über 3,5 bar durch Sicherheitsblaspistolen mit Venturi- oder Injektordüsen. Sauge Späne auf oder wische sie weg, statt sie mit Druckluft aufzuwirbeln. Halte Werkzeuge scharf und Kapselungen geschlossen. Beim Maschinenkauf lohnt sich der Blick auf die Lärmangaben des Herstellers.
Gehörschutz wirkt nur richtig eingesetzt. Zu wenig tief eingeführte Pfropfen dämmen nur noch 5 bis 10 dB. Deshalb: zuerst rollen, dann einsetzen.
Kennst du deinen Pegel nicht? Schau in die Schallpegeltabellen der Suva. Passen sie nicht zu deinem Betrieb, leiht dir das Team Akustik ein Messgerät für 10 Tage gratis aus. Smartphone-Apps taugen dafür laut Suva nicht.