Kurzarbeit: Der Bund plant die Rückkehr zu den normalen Regeln
Die 24 Monate gelten bis Ende Januar 2027. Ab 2028 sollen wieder drei Karenztage gelten.
Der Bund hat am 21. Oktober erklärt, wie er bei der Kurzarbeit schrittweise zur Normalität zurückkehren will. Das trifft unsere Branche direkt: Laut SRF stammen über 80 Prozent der Firmen mit Kurzarbeit aus der MEM- und der Uhrenindustrie.
Heute gilt eine Höchstbezugsdauer von 24 statt 12 Monaten, noch bis zum 31. Januar 2027. Im Dezember will der Bundesrat prüfen, ob und wie lange sie ab Februar verlängert wird. Zurück zu 12 Monaten soll es im Verlauf von 2027 gehen, abhängig von der Wirtschaftslage.
Bei der Karenzzeit trägt der Betrieb heute einen Tag selbst. Ab 2028 sollen es wieder drei sein. Die Vernehmlassung dazu ist für den Frühling 2027 vorgesehen.
Die Nutzung geht zurück. Im Juni waren noch 8339 Personen betroffen, knapp 5000 weniger als im Januar. Auch die Voranmeldungen sanken bis September deutlich.
Nutzt dein Betrieb Kurzarbeit? Zähle jetzt nach, wie viele Monate schon bezogen sind, und behalte den Entscheid vom Dezember im Blick. Neue Kurzarbeit muss laut Kanton Zug spätestens 10 Kalendertage vor Beginn angemeldet sein.
Quellen
- Bund, Medienmitteilung, 21.10.2026
- SRF, 06.10.2026
- law.ch, 28.05.2026
- Kanton Zug, Kurzarbeitsentschädigung