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Artikel · Die Industrie von morgen · 05.11.2026 · Das FULLCNC-Team

Maschinenverordnung: Was passiert am 20. Januar 2027, wenn das MRA nicht steht?

Rund die Hälfte der Schweizer Maschinenexporte geht in die EU. Das Abkommen, das ihnen den Weg erleichtert, verweist im Kapitel Maschinen noch auf die alte Richtlinie.

Am 20. Januar 2027 löst die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 die Richtlinie 2006/42/EG ab. Für die Schweiz hängt daran mehr als Papier. Das Abkommen über die gegenseitige Anerkennung, kurz MRA, erleichtert Herstellern den Zugang zum Binnenmarkt. Laut Bundesrat geht rund die Hälfte der Exporte der Schweizer Maschinenindustrie in die EU.

Wo es steht

Eine Schweizer Fachanalyse vom 29. Oktober kommt zum Schluss: Die Erleichterungen sind nach Januar 2027 nicht gesichert. Das MRA-Kapitel verweist noch auf die alte Richtlinie. Für ein Update braucht es die Angleichung des Schweizer Rechts und die Zustimmung beider Seiten. Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Totalrevision der Maschinenverordnung im September 2025 eröffnet. Der Entwurf sieht die Anwendung ab dem 20. Januar 2027 vor. Einen definitiven Beschluss und ein aktualisiertes Kapitel konnten wir bis heute nicht bestätigen. Das bleibt der offene Punkt.

Ein Exportverbot droht nicht. Du kannst weiter in die EU liefern und die Konformitätserklärung selbst ausstellen, wenn du Anforderungen und Verfahren erfüllst.

Was ohne Update aufwendiger wird

Fallen die Erleichterungen weg, braucht es einen Wirtschaftsakteur mit Sitz in der EU, etwa einen Importeur oder Bevollmächtigten. Sein Name gehört aufs Produkt. Bei Produkten mit Pflicht zur Drittprüfung muss eine benannte Stelle in der EU ran. Swissmem schätzte 2023, dass weniger als 10 Prozent seiner Mitgliedfirmen von dieser Zertifizierung betroffen wären. Die Zahl ist alt und nicht aktualisiert.

Was inhaltlich neu ist

Die Sicherheitsanforderungen ändern sich laut SECO nicht grundlegend, wie ein Schweizer Ratgeber festhält. Es geht vor allem um Verfahren und Institutionen. Trotzdem gibt es Neues: Sechs Maschinenkategorien brauchen künftig eine Prüfung durch Dritte. Vernetzte Maschinen müssen gegen Angriffe geschützt sein, die eine Sicherheitsfunktion treffen können. Sicherheitsfunktionen mit KI werden eigens geregelt. Anleitung und Konformitätserklärung dürfen unter Bedingungen digital sein. Systemintegratoren sind ausdrücklich erwähnt.

Für Werkstätten ist ein Satz besonders wichtig: Wer eine Maschine nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert, kann selbst zum Hersteller werden.

Was das für dich heisst

Baust du Sondermaschinen, Vorrichtungen oder Automationszellen für Kunden in der EU, kläre jetzt, wer dort ab Januar als Wirtschaftsakteur auftritt. Rüstest du eine Maschine nach, etwa mit Roboter oder neuer Steuerung, prüfe, ob das eine wesentliche Veränderung ist. Geh Risikobeurteilung, Betriebsanleitung und technische Dokumentation durch. Brauchst du eine benannte Stelle, reserviere früh einen Termin. Verkaufst du nur in der Schweiz, gilt Schweizer Recht, das der EU aber folgen soll. Diese Punkte ersetzen keine Rechtsberatung.

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