Lernende an der Maschine: Was du als Berufsbildner regeln musst
Gefährliche Arbeiten sind für Lernende nur unter klaren Bedingungen erlaubt. Die Suva hat ihren Leitfaden dazu im Juni 2026 herausgegeben.
Gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche unter 18 Jahren im Grundsatz verboten. Lernende ab 15 Jahren dürfen sie laut Suva übernehmen, wenn sie die Massnahmen aus Anhang 2 ihres Bildungsplans konsequent umsetzen und Fachpersonen sie anleiten und überwachen.
Die Checkliste 67190 teilt die Arbeit in drei Phasen. Vor Lehrbeginn legst du die verantwortliche Person und die Stellvertretung fest, informierst das Team und bestellst die persönliche Schutzausrüstung. Am Anfang der Lehre besprichst und unterschreibst du mit den Lernenden den STOPP-Ausweis. Am ersten Arbeitstag erhalten sie ihre Schutzausrüstung und die Instruktion dazu. Während der Lehre instruierst du die lebenswichtigen Regeln, erklärst neue Aufgaben gründlich und prüfst das Einhalten der Regeln.
Der Leitfaden 88286 erinnert daran: Lernende orientieren sich an dem, was im Betrieb gelebt wird, nicht an dem, was im Regelwerk steht. Mit einem Arbeitsmittel arbeiten sie erst nach der Instruktion.
Du bildest aus? Lade Anhang 2 deines Bildungsplans herunter, füll die Checkliste aus und halte schriftlich fest, wer wann von wem worüber instruiert wurde. Die Suva empfiehlt die Kontrolle jährlich vor Lehrbeginn.