Handschuhe an der Drehmaschine: Wo die Suva sie verbietet und wo nicht
Drehende Spindeln und Spannfutter können dich am Handschuh erfassen. An Sägen und Schleifmaschinen gilt eine andere Regel.
Wo Spindeln, Spannfutter oder Walzen drehen, verbietet die Suva Schutzhandschuhe, zum Beispiel beim Bohren, Drehen oder Runden. Der Grund: Die rotierenden Teile können dich am Handschuh erfassen und einziehen.
Die Sicherheitsregeln Metallbearbeitung (W100009.D) nennen das Handschuhverbot für die konventionelle Drehmaschine, die konventionelle Fräsmaschine und die Ständerbohrmaschine. Bei der CNC-Maschine steht es für den Einrichtbetrieb. Überall gilt dort auch: keine Fingerringe, Uhren und Armbänder, eng anliegende Kleider mit engen Ärmeln.
Handschuhe sind aber nicht überall falsch. An Maschinen zum Sägen, Schleifen und Umformen hält die Suva einen geeigneten Handschuh für vertretbar, sofern die Unfallgefahr klein bleibt. Beim Vor- und Nachbearbeiten von Werkstücken sind Handschuhe oft sinnvoll. Für scharfkantige Werkstücke und Bleche empfiehlt sie Schnittschutz von mindestens Faktor 3 oder C nach EN 388.
Stehst du an einer Drehmaschine, Fräsmaschine oder Bohrmaschine? Zieh die Handschuhe aus, bevor du arbeitest. Bist du für den Arbeitsplatz verantwortlich, bring dort ein Verbotsschild für Handschuhe an.
Quellen
- Suva, Sicherheitsregeln Metallbearbeitung, W100009.D, 01.07.2024
- Suva, Persönliche Schutzausrüstung in der Metallbearbeitung
- Suva, Schutzhandschuhe gegen mechanische Gefahren